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Unzureichend begründete Beitragserhöhungen waren schon über Jahre unzulässig
aufschlussreiches BGH-Urteil zur privaten Krankenversicherung
Private Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können zu viel gezahlte Prämien noch bis Ende 2023 zurückholen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159789.unzureichend-begruendete-beitragserhoehungen-waren-schon-ueber-jahre-unzulaessig.html
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