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Tragen Kosten der Erschließung mit
grundeigentümer
Grundstückseigentümer dürfen nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159794.tragen-kosten-der-erschliessung-mit.html
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