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Pflege und Digitalisierung im Gesundheitswesen gefördert
Gesundheit und Ernährung
In einigen Bereichen der Pflege gibt es ab 1. Januar 2022 mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Die Leistung ist gedacht für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslichen Versorgung durch einen Pflegedienst. Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er l...
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