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Bei Minijobbern Anpassung der Arbeitszeit

arbeit und ausbildung

Auch für Minijobs gilt der neue gesetzliche Mindestlohn - unabhängig davon, ob eine Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder Privathaushalt ausgeübt wird. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss auf die ab 1. Januar 2022 geltenden 9,82 Euro angehoben werden. Aber Achtung: Was zunächst ein Plus von 22 Cent gegenüber dem bisherigen Stundenlohn bringt, kann sich als Fallstrick erweise...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159958.bei-minijobbern-anpassung-der-arbeitszeit.html

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