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Hilfestellung, nicht mehr

Jana Frielinghaus zu Karlsruher Forderungen für Triage-Situationen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber beauftragt, eine Rechtsgrundlage für Situationen zu schaffen, in denen Mediziner entscheiden müssen, welcher Patient zuerst behandelt wird. Der Schutz von Menschen mit Behinderungen muss dabei gesichert sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159973.kriterien-fuer-triage-hilfestellung-nicht-mehr.html

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