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Karlsruher Handlungsauftrag

Das Verfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zur Regelung der Triage

Menschen mit Behinderung sind nicht nur besonders von den Folgen der Coronakrise betroffen, sie müssen auch fürchten, bei einer möglichen Triage benachteiligt zu sein. Doch das darf nicht sein, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159984.coronakrise-karlsruher-handlungsauftrag.html

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