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Leserpost

Bestattungsvorsorge unpfändbar nd-Ratgeber vom 13. Oktober 2021 In der Nachricht auf Seite 2 wurde durch den Vorsitzenden von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, darüber informiert, dass bei einem eventuellen Empfang von Sozialleistungen die Bestattungsvorsorge nicht aufgelöst werden muss. Auch das Schonvermögen von 5000 Euro bleibt erhalten. Dazu möchte ich Folgendes erg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160415.leserpost.html

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