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Rechtsstreit um »Innentüren streichen« - was ist überhaupt zulässig?

rund um die Schönheitsreparaturen

Ist in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren »streichen« soll, ist damit nicht »ölen« gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160422.rechtsstreit-um-innentueren-streichen-was-ist-ueberhaupt-zulaessig.html

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