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Krankenkasse muss auch Folge-OP zahlen
medizinrecht zur brustoperation
Nach der Bewilligung einer Brust-OP muss die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendige Folge-OP tragen. Auch dann, wenn die Brustanpassung nicht mittels eines Implantates erfolgte.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160430.krankenkasse-muss-auch-folge-op-zahlen.html
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