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Klarnamenpflicht teilweise gekippt

Facebook scheitert vor Bundesgerichtshof

Karlsruhe. Schnucki75* und WilderEber63* dürfen aufatmen, jedenfalls, wenn sie ihre Nutzerkonten im Netzwerk Facebook weiter unter diesen oder ähnlichen Pseudonymen nutzen wollen und ihre Accounts vor Mai 2018 angelegt haben. Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden, dass laut den damals gültigen Regelungen des deutschen Telemediengesetzes und des EU-Rechts Anbieter wie Facebook verpflichtet...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161103.hate-speech-klarnamenpflicht-teilweise-gekippt.html

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