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Auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen

Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt Stromversorger

Die Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher den Kunden mitteilen und sie über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung informieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161228.auf-das-sonderkuendigungsrecht-hinweisen.html

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