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Verwendung eines falschen ärztlichen Attestes nicht immer strafbar
maskenfrei - doch wenn das attest eine fälschung ist - ein kurioser fall
Um von der Maskenpflicht befreit zu werden, muss man ein ärztliches Attest haben. Ist das Attest falsch, kann man sich wegen des »Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse« strafbar machen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161264.verwendung-eines-falschen-aerztlichen-attestes-nicht-immer-strafbar.html
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