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Betroffene können das Recht zur Sterbehilfe nicht umsetzen

Oberverwaltungsgericht NRW in Münster verweigert den Zugang zum tödlichen Medikament

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat jeder Mensch ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Aber was hilft es, wenn das Recht nicht umgesetzt werden kann?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161265.betroffene-koennen-das-recht-zur-sterbehilfe-nicht-umsetzen.html

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