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Der Verfassungsschutz ist kein Frühwarnsystem
Robert D. Meyer über das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes zum »Verdachtsfall« AfD
Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und somit überwacht werden. Wirklich überraschen tut diese Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Die Partei legt sich längst eine Erklärung parat.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161965.urteil-zur-afd-der-verfassungsschutz-ist-kein-fruehwarnsystem.html
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