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Schrödingers Flügel
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf laut einem Gerichtsbeschluss die AfD als Verdachtsfall einstufen
Fast ein Jahr ließ sich das Kölner Verwaltungsgericht Zeit, um Urteile über gleich vier Klagen der AfD gegen den Inlandsgeheimdienst zu fällen. Doch plötzlich ging alles sehr schnell. Am Ende gab es einen klaren Verlierer.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161972.afd-gegen-den-verfassungsschutz-schroedingers-fluegel.html
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