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Keine Entschädigung für Lockdown-Betroffene
Der Bundesgerichtshof hat gegen die Klage eines Brandenburger Gastronomen entschieden - zur Enttäuschung der Branche
Im Lockdown mussten Hotels, Restaurants und Kneipen schließen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass es keinen Anspruch auf Entschädigungen wegen Einnahmeausfällen gibt. Verwiesen wurde auf die bisher möglichen Sofort- und Überbrückungshilfen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1162232.pandemiepolitik-keine-entschaedigung-fuer-lockdown-betroffene.html
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