Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Regenbogenfahne als Fußabtreter erlaubt

Rechte drückten in Erfurt ihre Verachtung für Homosexuelle aus. Verwaltungsgericht Weimar hatte die Aktion ermöglicht

Die Stadt Erfurt hatte es einem Nazi-Aufmarsch am 1. Mai untersagt, die Regenbogenfahne in irgendeiner Weise diffamierend zu verwenden. Das Verwaltungsgericht Weimar kippte den Erlass, die Rechten ließen ihrem Hass freien Lauf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163468.hass-auf-lgbti-regenbogenfahne-als-fussabtreter-erlaubt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.