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Regenbogenfahne als Fußabtreter erlaubt
Rechte drückten in Erfurt ihre Verachtung für Homosexuelle aus. Verwaltungsgericht Weimar hatte die Aktion ermöglicht
Die Stadt Erfurt hatte es einem Nazi-Aufmarsch am 1. Mai untersagt, die Regenbogenfahne in irgendeiner Weise diffamierend zu verwenden. Das Verwaltungsgericht Weimar kippte den Erlass, die Rechten ließen ihrem Hass freien Lauf.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163468.hass-auf-lgbti-regenbogenfahne-als-fussabtreter-erlaubt.html
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