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Betriebsratswahl bei Lieferdienst Dropp nicht gekickt

Berliner Arbeitsgericht sieht keine groben Verstöße gegen die Wahlordnung

Die Fahrer des Lieferdienstes Dropp in Berlin möchten einen Betriebsrat wählen, der sich für ihre Rechte einsetzt. An diesem Montag kann das geschehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163789.mitbestimmung-betriebsratswahl-bei-lieferdienst-dropp-nicht-gekickt.html

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