Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Entschädigung bei deutlicher Verspätung

eugh stärkt fluggastrechte bei reisen über eu-grenzen hinaus

Ein verspäteter Flieger kann den Urlaub tüchtig durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1164394.flugreisen-entschaedigung-bei-deutlicher-verspaetung.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.