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Entschädigung bei deutlicher Verspätung
eugh stärkt fluggastrechte bei reisen über eu-grenzen hinaus
Ein verspäteter Flieger kann den Urlaub tüchtig durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1164394.flugreisen-entschaedigung-bei-deutlicher-verspaetung.html
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