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MLPD sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt

Die Partei wehrt sich vor Gericht dagegen, dass ihr eine Kundgebung in der Gedenkstätte Buchenwald untersagt wurde

Wer darf der Opfer des Naziregimes gedenken? Geht es nach der Gedenkstätte Buchenwald, sollen die MLPD und ihre Verbündeten davon ausgeschlossen werden. Ob das rechtmäßig ist, entscheidet bald das Weimarer Verwaltungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1165642.gedenken-an-ns-opfer-mlpd-sieht-sich-in-meinungsfreiheit-eingeschraenkt.html

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