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Besteuerte Mehrbelastung

Geplante Gasumlage darf nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden

Gegen die steigenden Lebenshaltungskosten aufgrund der angekündigten Gasumlage, regt sich Protest. Die EU-Entscheidung, dass die Umlage nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden darf, verheißt weiteren Unmut.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166170.gasumlage-besteuerte-mehrbelastung.html

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