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Es bleibt beim Einzeltäter

Bundesgerichtshof lehnt Revision im Mordfall Walter Lübcke ab. Viele Fragen sind weiterhin offen

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen den Lübcke-Mörder Stephan Ernst. Die Rolle seines Neonazi-Kameraden Markus H. bleibt damit ebenso unaufgeklärt wie der Messerangriff auf den irakischen Geflüchteten Ahmed I.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166391.luebcke-prozess-es-bleibt-beim-einzeltaeter.html

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