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Es geht um mehr als Überstunden

Laut Bundesarbeitsgericht müssen Arbeitgeber*innen die gesamte Arbeitszeit erfassen

2019 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Arbeitgeber*innen in der EU die gesamte Arbeitszeit erfassen müssen. Es wurde seitdem diskutiert, ob dies auch in Deutschland gilt oder ob Gesetze dafür geändert werden müssen. Nun gab es ein klares Urteil.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166915.arbeitszeiterfassung-es-geht-um-mehr-als-ueberstunden.html

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