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Zurückfordern statt Fördern

Ein für das Land NRW brisantes Urteil hat weitreichende Folgen: Soloselbständige müssen die Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

In Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Coronahilfen für Soloselbständige nicht zurückgezahlt werden müssen. Prekär bleiben deren Existenzen allerdings trotzdem.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167165.coronahilfen-zurueckfordern-statt-foerdern.html

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