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Vertragsfreiheit hat Grenzen

EuGH urteilt: Diskriminierungsschutz muss auch für Selbstständige gelten

In Polen hat ein freier Mitarbeiter geklagt, der wegen seiner Homosexualität vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht weiterbeschäftigt wurde. EuGH urteilt: Diskriminierungsschutz muss auch für Selbstständige gelten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170101.lgbtiq-rechte-in-polen-vertragsfreiheit-hat-grenzen.html

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