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Ohne Daten keine Vergesellschaftung

Um Immobilieneigentümer zu ermitteln, braucht es den Blick in Grundbuch oder Kataster – nach Monaten hat die Expertenkommission die Daten bekommen

Wer soll die Angaben über Eigentümer herausgeben, die für die Arbeit der Vergesellschaftungskommission nötig sind? Die Justizverwaltung sagt, man könne die Grundbuchdaten nur rausgeben, wenn das nicht anfechtbar sei.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170442.deutsche-wohnen-co-enteignen-ohne-daten-keine-vergesellschaftung.html

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