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Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann am 12. Februar stattfinden

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag, die Wiederholungswahl vorläufig zu stoppen, abgelehnt. Trotzdem steht die Wahl unter Vorbehalt.

In knapp zwei Wochen soll die pannenreiche Berlin-Wahl von 2021 komplett wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird die Abstimmung nicht mehr kurzfristig stoppen. Trotzdem steht die Wahl unter Vorbehalt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170578.verfassungsklage-gegen-wahlwiederholung-berliner-abgeordnetenhaus-wahl-kann-am-februar-stattfinden.html

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