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Ein einziger Wahlkrampf

Die Berliner Wiederholungswahl kann am 12. Februar stattfinden, doch die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit steht noch aus

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, die Wahlwiederholung wird nicht vorläufig gestoppt. Trotzdem könnte sie im Nachhinein für ungültig erklärt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170592.bundesverfassungsgericht-zu-wahlwiederholung-ein-einziger-wahlkrampf.html

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