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Karlsruher Verfassungsschutz

Markus Drescher über das Urteil zum Polizeigesetz im Nordosten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern teilweise für verfassungswidrig erklärt und schützt damit wieder einmal die Freiheitsrechte der Bürger*innen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170644.polizeigesetz-mecklenburg-vorpommern-karlsruher-verfassungsschutz.html

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