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Nicht verhältnismäßige Polizeibefugnisse
Bundesverfassungsgericht: Das Polizeigesetz im Nordosten ist teilweise verfassungswidrig
Mecklenburg-Vorpommern muss sein Polizeigesetz in weiten Teilen nachbessern. So sind die Hürden für Überwachungsmaßnahmen nicht hoch genug, bemängelt Karlsruhe.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170649.polizeigesetz-mecklenburg-vorpommern-nicht-verhaeltnismaessige-polizeibefugnisse.html
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