Vom Piercing zum Krebs
Als die Gesundheitsreformer dieses Landes im vergangenen Jahr beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr zahlen müssen, wenn bei einem Patienten nach einem Piercing oder dem Aufbringen eines Tattoos eine Entzündung geheilt werden muss, haben sie eine Kleinigkeit vergessen: Wer sagt den Kassen, bei welchem Mitglied so ein Fall eingetreten ist? Keiner will es machen, das Geschrei ist groß. Die Ärzte haben begreiflicherweise überhaupt keine Lust auf die neue deutsche Denunziantenwelle und verweisen vollkommen zu Recht auf ihre ärztliche Schweigepflicht, auf die schon so mancher unmoralische Anschlag verübt wurde. Wären sich also ausnahmsweise einmal alle einig, könnte die Piercing-und-Tattoo-Folgekosten-Selbstbezahlungs-Aktion schön im Sande verlaufen. Und es würde wohl auch kaum jemand diese kleine Panne registrieren, denn die Kosten für das Heilen von Gesundheitsschäden infolge solcher Dinge sind nicht gerade einer der größten Posten in den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei dieser Idee ging es ja eigentlich auch nur darum, das Verschuldens-Prinzip in das GKV-System einzuführen, damit man eines Tages auch die Dicken für ihren Diabetes, die Raucher für ihren Lungenkrebs, die Bewegungsmuffel für ihre Herzschwäche und die Säufer für ihre Leberzirrhose zur Kasse bitten kann. Und das wären dann schon ganz andere finanzielle Dimensionen. Da würde sich vielleicht die Einrichtung einer Gesundheitspolizei lohnen. Die darf dann unangemeldet in den Kühlschrank der Kassenpatienten gucken und dreimal in...
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