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Starterlaubnis für den Betriebsrat

Fluggesellschaft Malta Air kann Mitbestimmung am Airport BER zunächst nicht verhindern

Am 7. März dürfen die Beschäftigten der Fluggesellschaft Malta Air an der Basis Schönefeld einen Betriebsrat wählen. Das Landesarbeitsgericht legt diesem Vorhaben am Mittwoch keine Steine in den Weg.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html

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