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Starterlaubnis für den Betriebsrat
Fluggesellschaft Malta Air kann Mitbestimmung am Airport BER zunächst nicht verhindern
Am 7. März dürfen die Beschäftigten der Fluggesellschaft Malta Air an der Basis Schönefeld einen Betriebsrat wählen. Das Landesarbeitsgericht legt diesem Vorhaben am Mittwoch keine Steine in den Weg.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html
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