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Wahlwiederholung: Karlsruhe interessiert sich nicht für Berlin

Bundesverfassungsgericht stuft Beschwerde gegen die Komplettwiederholung der Berlin-Wahl als nicht statthaft und unzulässig ein.

Vier Monate hat sich das Bundesverfassungsgericht Zeit gelassen, um die Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wiederholung der Berlin-Wahl zu begründen. Die dazugehörige Verfassungsbeschwerde wird gleich mitbeerdigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173313.bundesverfassungsgericht-wahlwiederholung-karlsruhe-interessiert-sich-nicht-fuer-berlin.html

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