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Zeltlager pro Asyl am Airport zugelassen
Oberverwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Veranstalter
Ein Protestcamp gegen ein Abschiebezentrum am Airport BER ist zulässig. Verwaltungsgerichte entscheiden zugunsten der Veranstalter.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1173608.protestcamp-zeltlager-pro-asyl-am-airport-zugelassen.html
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