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»Elbchaussee-Verfahren«: G20-Klatsche für deutsches Gericht

Der wegen Ausschreitungen in Hamburg verurteilte Loïc S. soll in Frankreich nicht mehr in Haft

Ein Gericht in Nancy hob die Haftstrafe gegen einen französischen Aktivisten mit sofortiger Wirkung auf. In der französischen Rechtsprechung existiere keine »psychologische Beihilfe« zu Straftaten, heißt es in der Begründung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174088.hamburg-elbchaussee-verfahren-g-klatsche-fuer-deutsches-gericht.html

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