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Behinderung von Belegschaften: Straffreiheit für Arbeitgeber

Angriffe auf organisierte Beschäftigte werden selten angezeigt, Anklage wurde zuletzt nie erhoben

Die Behinderung betrieblicher Interessenvertretung ist illegal und dennoch verbreitet. Strafrechtliche Konsequenzen brauchen Arbeitgeber nicht zu fürchten. Das zeigen Einblicke in die Berliner Rechtspraxis.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1175324.arbeitsrecht-behinderung-von-belegschaften-straffreiheit-fuer-arbeitgeber.html

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