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Arcadia Estates darf Mieter der Habersaathstraße nicht räumen

Amtsgericht Mitte lehnt erste Räumungsklage gegen einen Mieter der Habersaathstraße 40-48 ab

Eine Wohnung sei keine Aktie, argumentierte die Richterin. Sie sah keine gesetzliche Grundlage für eine Verwertungskündigung. Den übrigen alten und neuen Bewohner*innen macht das Hoffnung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1175589.habersaathstrasse-arcadia-estates-darf-mieter-der-habersaathstrasse-nicht-raeumen.html

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