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Doppelüberwachung durch Bundespolizei war rechtswidrig
Aktivistin klagt erfolgreich gegen Fahndung und verdeckte Observation
Über zwei Jahre hat die Bundespolizei ein Bewegungsprofil der im Rollstuhl sitzenden Kletteraktivistin Cécile Lecomte erstellt und sie mehrere Wochen heimlich überwacht. Die Beamten hätten mildere Maßnahmen einsetzen müssen, heißt es dazu in einem Urteil.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176103.cecile-lecomte-doppelueberwachung-durch-bundespolizei-war-rechtswidrig.html
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