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Bundesfinanzhof: Größe für Zweitwohnsitz auf 60 Quadratmeter begrenzt

Fiskus

Den Zweitwohnsitz in der Ferne akzeptiert das Finanzamt nur begrenzt als Werbungskosten. Das Arbeitszimmer zählt zusätzlich.

Das Finanzamt muss nur die Kosten für eine Wohnung bis 60 Quadratmeter anerkennen, wenn sich Berufstätige am Firmenort eine Zweitwohnung nehmen müssen. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für ein größeres Domizil daher nur entsprechend anteilig im Rahmen der doppelten Haushaltführung abziehbar (Az. VI R 10/06). Die Kürzung bezieht sich neben der Miete auch auf di...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/117837.bundesfinanzhof-groesse-fuer-zweitwohnsitz-auf-quadratmeter-begrenzt.html

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