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Söders Kreuzerlass für grundrechtskonform erklärt

Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen bayerische Vorschrift für staatliche Gebäude zurück

Vor fünf Jahren hatte Bayerns Kabinett verfügt, im Eingangsbereich von Ämtern und Gerichten im Freistaat christliche Kreuze aufzuhängen. Eine Klage dagegen ist nun erneut gescheitert – vorerst.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178637.bayern-soeders-kreuzerlass-fuer-grundrechtskonform-erklaert.html

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