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Tasertoter war »erheblich vorerkrankt«

Einsatz in Mülheim könnte gegen Handlungsanweisungen verstoßen haben

Die Polizei in NRW soll Taser nicht einsetzen, wenn das Gegenüber gesundheitlich beeinträchtigt ist. In Mülheim ist dies jedoch am Samstag geschehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179068.muelheim-tasertoter-war-erheblich-vorerkrankt.html

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