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Maßregelvollzug in Berlin: Grundrechte nicht gewährleistet

Der Chefarzt der Klinik kündigt wegen Unvereinbarkeit von Versorgungslage und Gewissen

Unter der Überlastung des Maßregelvollzugs leiden Patienten und Personal, vorgetäuschte Suchtkrankheiten scheinen nicht schuld zu sein. Der Senat erkennt die Not, kurzfristige Entlastung ist jedoch nicht in Sicht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181687.justiz-massregelvollzug-in-berlin-grundrechte-nicht-gewaehrleistet.html

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