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Berlin: Die harte Tür der Gerichte

Unter welchen Bedingungen man ein Berliner Gericht betreten darf, ist nicht eindeutig

Ob als Beschuldigte, Zeug*innen, Sachverständige oder die allgemeine Öffentlichkeit: Der Eintritt ist an Berliner Gerichten ganz unterschiedlich geregelt. In der Folge ist es mitunter Glück, überhaupt hereinzukommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184371.demokratie-berlin-die-harte-tuer-der-gerichte.html

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