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Psychischer Leidensdruck kann Krankheitswert haben

Gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen muss Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Behandlungen verabschieden

Zwar sei Transsexualität keine Krankheit, sehr wohl könne aber ein Leidensdruck entstehen, so das Bundessozialgericht. Nun muss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen handeln.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185821.bundessozialgericht-zu-transidentitaet-psychischer-leidensdruck-kann-krankheitswert-haben.html

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