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Ausnahme für Zwangsmittel
Ulrike Henning über eine riskante Regeländerung
Ärztliche Zwangsbehandlungen müssen in Zukunft nicht mehr zwingend in Kliniken stattfinden. In Ausnahmefällen darf das auch zu Hause oder in einem Heim erfolgen. Gesetzlich neu zu regeln ist das bis Ende 2026.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187073.zwangsbehandlung-ausnahme-fuer-zwangsmittel.html
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