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Freispruch trotz unrechtmäßiger Schüsse
Düsseldorfer Polizist hatte Unbewaffnetem in den Rücken geschossen
Ein Polizist, der einen vor ihm fliehenden Wohnungslosen in den Rücken schoss, ist freigesprochen worden. Die Schüsse waren polizeirechtlich ungerechtfertigt – dennoch ist die Tat strafrechtlich nicht zu ahnden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191690.polizeigewalt-freispruch-trotz-unrechtmaessiger-schuesse.html
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