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Freispruch trotz unrechtmäßiger Schüsse

Düsseldorfer Polizist hatte Unbewaffnetem in den Rücken geschossen

Ein Polizist, der einen vor ihm fliehenden Wohnungslosen in den Rücken schoss, ist freigesprochen worden. Die Schüsse waren polizeirechtlich ungerechtfertigt – dennoch ist die Tat strafrechtlich nicht zu ahnden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191690.polizeigewalt-freispruch-trotz-unrechtmaessiger-schuesse.html

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