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Missbrauch in der Kirche: Priester soll »privat« gehandelt haben
Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Kirche nicht für sexualisierte Gewalttaten verantwortlich ist, die ein Priester seinen Pflegekindern angetan hat. Der Priester habe »als Privatperson« gehandelt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192277.erzbistum-koeln-missbrauch-in-der-kirche-priester-soll-privat-gehandelt-haben.html
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