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Berlin: Keine Tarifpflicht in Unterkünften
Wer Geflüchtete unterbringt, muss seinen Beschäftigten lediglich den Vergabemindestlohn zahlen
Der billigste Anbieter gewinnt – diese Vorgabe für Aufträge des Landes kann zu schlechten Arbeitsbedingungen führen. Besonders problematisch ist das, wenn es etwa um die Versorgung von Geflüchteten geht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193773.integration-berlin-keine-tarifpflicht-in-unterkuenften.html
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