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AfD muss Bundes­zentrale in Berlin räumen, aber nicht sofort

Nach nicht genehmigter Wahlparty greift ein Sonder­kündigungs­recht des Vermieters

Ohne Erlaubnis der Quercus Grund GmbH feierte die AfD im Fe­bruar ihre Wahl­party auf dem Innenhof. Nun muss sie ihre Büros schrittweise ab September 2026 bis Ende Dezember 2026 räumen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194324.extreme-rechte-afd-muss-bundesszentrale-in-berlin-raeumen-aber-nicht-sofort.html

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