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AfD muss Bundeszentrale in Berlin räumen, aber nicht sofort
Nach nicht genehmigter Wahlparty greift ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Ohne Erlaubnis der Quercus Grund GmbH feierte die AfD im Februar ihre Wahlparty auf dem Innenhof. Nun muss sie ihre Büros schrittweise ab September 2026 bis Ende Dezember 2026 räumen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194324.extreme-rechte-afd-muss-bundesszentrale-in-berlin-raeumen-aber-nicht-sofort.html
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