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Sonderrecht der Kirchen höchstrichterlich bestätigt

Jana Frielinghaus über die Privilegien von Kirchen als Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht befand, dass die Religionszugehörigkeit bei einer Stellenausschreibung ohne geistliche Aufgaben keine Einstellungsvoraussetzung sein darf. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun verworfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1194980.kirchen-als-arbeitgeber-sonderrecht-der-kirchen-hoechstrichterlich-bestaetigt.html

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