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Sonderrecht der Kirchen höchstrichterlich bestätigt
Jana Frielinghaus über die Privilegien von Kirchen als Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht befand, dass die Religionszugehörigkeit bei einer Stellenausschreibung ohne geistliche Aufgaben keine Einstellungsvoraussetzung sein darf. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun verworfen.
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